§57a-Überprüfung

§ 57a-Überprüfung
Wir führen die § 57a-Überprüfung im Hause durch. Das
heißt für Sie:

  • keine Wartezeit
  • keine langen Wege

Mit unserer modernen Werkstattausstattung und unserem geschulten Personal wird Ihr Fahrzeug optimal gewartet.

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Gutachten gem. §57a (Pickerl)
Der Bosch-Service als KFZ-Fachwerkstatt übernimmt für Sie die jährlich notwendige Überprüfung an Ihrem Fahrzeug und dokumentiert im Gutachten, dass das Kraftfahrzeug den Erfordernissen der Umwelt und der Verkehrs- und Betriebssicherheit entspricht.